Verwaltung & Politik

Unsere Ansprechpartner in der Verwaltung stehen Ihnen zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:

Dienstag – Briesen (Mark)

09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag – Steinhöfel

09:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es zu Änderungen der Sprechzeiten kommen kann. Wir informieren Sie hierüber gegebenenfalls auf unserer Startseite.

Darüber hinaus ist eine telefonische Terminvereinbarung außerhalb der Sprechzeiten möglich. Nutzen Sie auch gerne unsere Online-Terminvereinbarung für Anliegen im Bereich Einwohnermeldewesen sowie Gewerbeamt.


Das Amt ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg, bei der rechtlich selbstständige Gemeinden ihre Verwaltungsaufgaben durch eine gemeinsame Behörde erledigen lassen. Das Verwaltungsmodell besteht im Land Brandenburg seit den 1990er Jahren, wobei das Amt Odervorland im Jahre 1992 zustande gekommen ist. Zentrale Organe sind der Amtsausschuss als beschließendes Gremium und der vom Ausschuss gewählte Amtsdirektor, während die Finanzierung über eine Amtsumlage der Mitgliedsgemeinden erfolgt. Der Amtsdirektor ist hauptamtlich tätig und wird von den ehrenamtlichen Bürgermeistern und ehrenamtlichen Gemeindevertreten der amtsangehörigen Gemeinden, welche im Amtsausschuss vertreten sind, auf eine Dauer von acht Jahren gewählt.

Der Amtsdirektor führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden. Zudem erledigt er die Aufgaben die Ihm übertragen werden sind und vertritt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Darüber hinaus ist er Leiter der Amtsverwaltung sowie Dienstvorgesetzter der Bediensteten des Amtes.

Der Amtsausschuss ist für die Angelegenheiten des Amtes zuständig und ist darüber hinaus die oberste Dienstbehörde der Bediensteten sowie Vorgesetzter des Amtsdirektors.

Die amtsangehörigen Gemeinden werden durch den ehrenamtlichen Bürgermeister und die Gemeindevertretung vertreten. Beide Organe werden auf eine Dauer von fünf Jahren durch die Bürgerinnen und Bürger gewählt.

Sofern Ortsteile bei amtsangehörigen Gemeinden vorhanden sind, werden diese durch die Ortsbeiräte und den Ortsvorsteher vertreten. Sie agieren als als Interessenvertretung des Ortes gegenüber der Gemeinde und werden direkt durch die Bürger für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.