Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Amt Odervorland ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Barrierefreiheit dieser Internetseite

Das Amt Odervorland setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. Um das Webangebot barrierefrei zur Verfügung zu stellen, soll die Website mittelfristig grundlegend überarbeitet werden.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite amt-odervorland.de sowie nachgeordnete Seiten wie das Ratsinformationssystem und die elektronischen Verwaltungsverfahren gemäß dem Onlinezugangsgesetz in Verbindung mit dem ePayment-Verfahren ePayBL.

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.

Konformitätsstatus

Aktueller Status der Inhaltskonformität Webauftritt amt-odervorland.de:

Hinweis: Der Stand vom 25.05.2023 ist nicht mehr als aktuell zu betrachten, da im Jahr 2026 ein Relaunch der Website durchgeführt wurde. Sobald eine erneute Prüfung durchgeführt wurde, werden wir Ihnen an dieser Stelle die neuen Ergebnisse mitteilen.

  • Teilweise konform (25.05.2023)

19 (20,6 %) der 92 Anforderungen sind aktuell bestanden, 3 (3,3 %) im Wesentlichen bestanden und 52 (56,5 %) sind nicht anwendbar. Die Barrierefreiheit des Webauftritts ist nicht gegeben, da 18 (19,6 %) Anforderungen nicht bestanden sind.

ePayment-Verfahren ePayBL:

  • konform zu BITV 2.0. (18.03.2022)

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit der Webseite. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist. Das Amt Odervorland arbeitet an der technischen bzw. redaktionellen Behebung dieser Probleme.

Alternativtexte:

Nicht alle grafischen Bedienelemente, verlinkten Grafiken oder Fotos haben Alternativtexte oder aussagekräftige Alternativtexte.

Benutzung von Farben:

Einige Inhalte (Diagramme, Kalender) können nur über die Wahrnehmung von Farben interpretiert oder genutzt werden. Zudem bieten die Angebote keinen Kontrastmodus oder die Änderung der Schriftgröße an.

Links:

Der Zweck einiger Links ist nur über den Kontext ermittelbar, nicht über den Linktext selbst.

PDF-Dokumente:

Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.

Texte:

Es wird kein automatischer Umbruch dargestellt.

Funktionalität:

Es gibt keine Option Elemente zu pausieren, stoppen, auszublenden oder zu überspringen. Zudem gibt es nicht Möglichkeit die Angebote nur mit der Tastatur zu nutzen.

Mehrsprachigkeit:

Es wird keine Mehrsprachigkeit angeboten. Teile die andere Sprachen beinhalten, sind nicht als solche gekennzeichnet.

Bewertungsmethoden

Das Amt Odervorland hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methode bewertet:

  • Selbsteinschätzung
  • Prüfbericht EN 301 549/BbgBITV durch die Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg (KW 20-21 2023)

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:

Telefon: +49 (0)33607 897-0
E-Mail: info@amt-odervorland.de

Anschrift:

Amt Odervorland
Der Amtsdirektor
Bahnhofstr. 3-4
15518 Briesen (Mark)

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13,
Haus S14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de